Für Prologis spielt das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Logistikimmobilien. So auch bei dem 101.000 Quadratmeter großen CO2-neutralen Logistikzentrum für L’Oréal in Muggensturm bei Karlsruhe. Hier setzte Prologis in Zusammenarbeit mit Experten ganz gezielte Maßnahmen für den Artenschutz um.
Das neue Logistikzentrum entsteht auf einem Grundstück, das als Artenschutzgebiet und Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist. „Hierfür gelten ganz besonders strenge Regelungen, die wir selbstverständlich befolgen“, sagt Ferhad Siteki, Project Manager Germany. „In der Nähe des Grundstücks sind Reptilien und Amphibien beheimatet, und eine kleine Feldlerchen-Population nutzt das Grundstück als Brutstätte. Deren Lebensraum möchten wir natürlich nicht zerstören.“
So schafft der Logistikimmobilienentwickler auf der Dachfläche des neuen Logistikzentrums ein bepflanztes Ersatzhabitat für die Feldlerche. Der Vogel findet so auf einer Fläche von zirka 30.000 Quadratmetern ein neues Zuhause und Platz für Brutflächen – das entspricht etwa drei Fußballfeldern. Die Feldlerche brütet in relativ flachen Gräsern. Um eine neue Heimat für die Feldlerche zu schaffen, die dem bisherigen Lebensraum sehr ähnlich ist, hat Prologis ein Bodensubstrat auf dem Dach aufgebracht und regionale Pflanzen gesät.
Während der Bauphase und bis die Grasfläche auf dem Dach voll angewachsen ist, wird in den umliegenden Feldern für Ersatzhabitate gesorgt. So hat Prologis für eine dreijährige Übergangsfrist mit Landwirten vertraglich vereinbart, dass so genannte „Lerchenfenster“ aus den Anbaufeldern ausgespart werden. Innerhalb dieser „Lerchenfenster“ können die Vögel brüten, bis ihre neue Heimat auf dem Dach der CO2-neutralen Immobilie nutzbar ist.
„Ein Reptilien- und Amphibienschutzzaun, den wir rund um das komplette Grundstück aufgestellt haben, verhindert, dass die Tiere während der Bauphase auf unserem Grundstück zu Schaden kommen. Eidechsen und Frösche bleiben nun in ihrem bekannten Lebensraum“, sagt Ferhad Siteki.
Wöchentlich werden von Biologen so genannte artenschutzrechtliche Begehungen durchgeführt. Dabei wird der Stand der einzelnen Artenschutz- und Umweltschutzmaßnahmen geprüft – die Umweltschutzbehörde erhält darüber regelmäßig Berichte.